Die Scheidung einer Ehe ist grundsätzlich auch mit einem Ausgleich der während der Ehe erworbenen Altersversorgungsanrechte verbunden. Damit verbunden sind oftmals erhebliche Übertragungen entsprechender Rechte an den ausgleichsberechtigten Ehegatten, der sog. Versorgungsausgleich. Die finanziellen Folgen addieren sich im Laufe der Rentenjahre zu ganz erheblichen Beträgen auf.
Nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten kann nach § 37 VersAusglG eine Anpassung des Versorgungsausgleichs verlangt werden, die übertragenen Ansprüche also zurückgeholt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die ausgleichsberechtigte Person die aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrechte nicht länger als 36 Monate bezogen hat und es sich um Anrechte aus der Regelversorgung handelt.
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren bahnbrechenden Entscheidungen allerdings entschieden, dass für Versorgungsausgleichsentscheidungen, die nach dem bis 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht getroffen wurden, eine Neuberechnung auch dann in Betracht kommt, wenn diese auf das neue Recht umgestellt werden. Erforderlich für eine solche Neuberechnung ist lediglich, dass – vereinfachend dargestellt – Umstände vorliegen, die auf die damalige Entscheidung wesentlichen Einfluss haben. Dies wiederum ist schon aufgrund der Gesetzesänderungen zur Mütterrente oftmals der Fall. In einem solchen Fall wird der Versorgungsausgleich nach dem heute geltenden Versorgungsausgleichsrecht neu berechnet und in diesem Zusammenhang der Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten berücksichtigt. Hierdurch können die übertragenen Rentenanwartschaften vollständig zurückgeholt werden und Sie erhalten wieder Ihre volle und ungekürzte Rente. Erforderlich hierzu ist lediglich ein rechtlich zutreffender Antrag beim zuständigen Familiengericht. Dieser sollte unbedingt von einer im Versorgungsausgleich kompetenten Rechtsanwältin gestellt werden, da Anträge auf Abänderung des Versorgungsausgleichs stets auch eigene Ansprüche gefährden können. Wer hier falsch handelt, geht ein hohes finanzielles Risiko ein.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten Ihre Rente nach dem Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu „retten“. Für eine erste Prüfung benötigen wir zunächst lediglich das Scheidungsurteil mit Tatbestand und Entscheidungsgründen.
Melden Sie sich diesbezüglich gerne bei Rechtsanwältin und Mediatorin Alice Threinen von den REWISTO Rechtsanwälten Friedhoff, Mauer und Partner mbB. Als Ihre Fachanwältin für Familienrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Threinen zur Beratung und gerichtlichen Vertretung in Verfahren zur Abänderung des Versorgungsausgleiches bundesweit gerne zur Verfügung.