In zunehmendem Maße bleibt ein Kinderwunsch unerfüllt. Viele Ehepaare ziehen dann eine Adoption in Betracht. Eine solche Adoption kann im Einzelfall aber auch aus anderen Gründen in Erwägung gezogen werden, etwa wenn ein Stiefkind adoptiert werden soll. Mit der Adoption erlangt das adoptierte Kind die Stellung eines eigenen Kindes und die Verwandtschaftsbeziehungen zu den biologischen Eltern und Verwandten erlöschen.
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Aspekten, die mit einem Adoptionsverfahren verbunden sind. Zudem beraten wir Sie zu Fragen des Unterhalts und, im Team mit unserem erbrechtlichen Dezernat, zu erbrechtlichen Fragen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Adoptionsverfahren und kooperieren seit vielen Jahren mit erfahrenen Notaren, sodass wir Ihr Adoptionsverfahren rasch und erfolgreich zu Ende führen können.